Günstige Leasingmodelle im Anbietervergleich

Der Begriff "Leasing" gilt als abgeleitet von der englischen Schriftfolge "to lease". In Deutsch übersetzt bedeutet dies nichts anderes als "mieten bzw. pachten". So hat allerdings der Begriff Leasing in unserem Alltag mittlerweile eine weitreichendere Bedeutung und wird heutzutage gerne als Alternative zur Finanzierung von den sogenannten "Leasingnehmern" gewählt. Zur Verfügung gestellt wird das Leasingobjekt vom Leasinggeber. Dieser wiederum erhebt für die Nutzung des Leasingobjektes ein Leasingentgelt, welches der Leasingnehmer beispielsweise monatlich zu entrichten hat.

Im Großen und Ganzen kann man sagen, dass ein Leasingvertrag einem klassischen Mietvertrag ähnelt und vergleichbare Charakterzüge aufweist. So können Leasingvertrag, Leasinglaufzeit sowie die anschließende Leasingrate individuell zusammengestellt und ermittelt werden. Mittlerweile gibt verschiedenste Möglichkeiten um die unterschiedlichsten Dinge und Gegenstände leasen zu können, wobei aber das Leasen von Autos die häufigste Art darstellt.

Nichtsdestotrotz kann man mittlerweile heute fast alles leasen, sofern man über eine ausreichende Bonität verfügt und der Leasinggeber Sie als Leasingnehmer akzeptiert. Egal ob privat oder geschäftlich, Auto oder Computer, Maschine oder Software alles kann bzw. könnte geleast werden. Der klare Vorteil beim Leasing liegt in der Einsparung hoher Eigenkapitalaufwendungen und schont damit die eigene Liquidität. Nachteile allerdings sind, das man mit Leasing beispielsweise "kein" Eigentum erwirbt sondern nur lediglich ein Nutzungsrecht über einen gewissen Leasingzeitraum. So raten Speziallisten die Unterschiede zwischen Privat- und Geschäftlichen-Leasing genauestens zu studieren, zu vergleichen und für sich die bestmögliche Leasingart auszuwählen. Leasingverträge werden heutzutage überwiegend dem gewerblichen Leasing zugeordnet.

Ein klassisches Privatleasing findet nur in kleineren und somit zu vernachlässigenden Größenordnungen statt. Das Steuerrecht und Wirtschaftsrecht in Deutschland unterscheidet hierbei unterschiedlich nutzbare Leasingobjekte und deren Leasingfähigkeit. Der Leasingnehmer zahlt beim Zustandekommen eines Leasingvertrages meist gleichbleibende Leasingraten, wobei aber auch hier variable und dynamisierte Leasingraten frei verhandelbar sind. Ratsam hierbei ist ebenfalls eine Kaufoption, eine Option der Vertragsverlängerung sowie eine Restwertkalkulation das jeweilige Leasingobjekt betreffend, zu vereinbaren.

Auch die Benennung eines privaten Bürgen bis hin zu einer Bankbürgschaft als Sicherheit für den Leasinggeber, sind durchaus denkbar und eine Option zur Ausgestaltung eines Leasingvertrages. Ein Leasinggeber muss hierbei jedoch nicht auch der Hersteller des angedachten Leasinggutes sein und tritt demzufolge als Leasingvermittler auf und erzielt überwiegend aus geleisteten Vorfinanzierungen seine Provisionen und somit Gewinne. Um ihnen die gesamte Leasingthematik möglichst verständlich und transparent nahe zu bringen, finden Sie bei thema-leasing.de eine Vielzahl an Themen und Hintergrundinformationen bereit gestellt, damit ihre anstehenden Leasingverhandlungen erfolgreich gestaltet werden können.