Flotten Leasing

· Flotten Leasing

Bei dem Flotten-Leasing handelt es sich um eine spezielle Leasingform, welche in der Regel nur von großen Unternehmen genutzt wird. Mit dem Flotten-Leasing erhalten die Unternehmen die Möglichkeit, den kompletten Fuhrpark über einen einzigen Leasingvertrag zu finanzieren.

Um einen solchen Flotten-Leasingvertrag abschließen zu können, muss ein Unternehmen in der Regel mindestens 30 Fahrzeuge über einen Leasingvertrag finanzieren. Bei einigen Leasinganbietern ist es allerdings auch möglich, einen Flotten-Leasingvertrag bereits ab einer Mindestzahl von zehn Fahrzeugen abzuschließen. Dies stellt jedoch die Ausnahme dar. Durch die Möglichkeit des Flotten-Leasings erhält ein Unternehmen die Möglichkeit, die Kosten für den gesamten Fuhrpark möglichst gering zu halten. Zudem kann eine Unternehmen durch das Flotten-Leasing besser die Kosten einplanen, da keine einzelnen Kosten zu berücksichtigen sind, sondern für die Fahrzeuge mit dem Leasinggeber ein Gesamtbetrag vereinbart wird. So können die Fahrzeuge in einer Flotte, im Gegensatz zu einem einzelnen Leasingvertrag, in der Regel zu besonders günstigen Konditionen geleast werden. Aber auch der Aufwand ist durch das Flotten-Leasing besonders gering. So müssen bei einer Finanzierung des gesamten Fuhrparks in einem Unternehmen nicht mehrere Verträge abgeschlossen werden. Zudem wird häufig auch der Service komplett über den Leasinggeber abgewickelt.

Das Flotten-Leasing kann dabei zur Finanzierung der Fahrzeuge genutzt werden, wodurch das jeweilige Unternehmen im Anschluss an den Leasingvertrag das Eigentum an den Fahrzeugen erwirbt. Dazu muss der Leasingnehmer dem Leasinggeber am Ende der Laufzeit einen Restwertbetrag zahlen. Dieser berechnet sich aus der bereits geleisteten monatlichen Leasingraten, den Gebühren für das Leasinggeschäft und auch aus den anfallenden Zinsen. Aber viele Unternehmen nutzen das Flotten-Leasing nicht um die Fahrzeuge zu erwerben, sondern lediglich um diese für die Laufzeit des Leasingvertrages zu nutzen. Nach der Laufzeit kann das Unternehmen einen anderen Leasingvertrag mit neuen Fahrzeugen abschließen, um somit stets über neue Fahrzeuge zu verfügen. Dadurch kann ein Unternehmen den gesamten Fuhrpark stets auf dem neuesten Stand halten. Dies ist besonders für Unternehmen wichtig, welche die Fahrzeuge für Werbezwecke nutzen oder wenn die Fahrzeuge für Kundenbesuche genutzt werden.

In diesem Fall können die Unternehmen auch das Flotten-Leasing mit einem Kilometer-Leasingvertrag abschließen. Dabei können die Unternehmen im vorhinein vereinbaren, wie viele Kilometer mit den Fahrzeuge zurückgelegt werden sollen. Anhand dieser Kilometerzahl wird dann die jeweilige Leasingrate ermittelt. Das Flotten-Leasing wird den Unternehmen häufig in Verbindung mit einem Full-Service-Vertrag angeboten. Bei diesem handelt es sich um eine Komplettlösung für Unternehmen. So beinhaltet ein Full-Service-Leasingvertrag auch die notwendigen Dienstleistungen, welche zum Beispiel die notwendigen Wartungsarbeiten der Fahrzeuge mit einschließen. Aber auch das Versicherungsmanagement oder die Abwicklung im Schadensfall kann bei dieser Komplettlösung mit berücksichtigt werden. Die entsprechenden Dienstleistungen werden den Unternehmen von dem Leasinggeber als Wahlleistungen angeboten. Die Kosten dafür werden in die jeweilige Leasingrate eingerechnet, sodass für ein Unternehmen durch den Abschluss eines Full-Service-Vertrages in Verbindung mit einem Flotten-Leasing-Vertrag der Verwaltungsaufwand besonders gering gehalten werden kann.