Leasingsvertragsübernahme

· Leasingsvertragsübernahme

Die Leasingvertragsübernahme beinhaltet eine Möglichkeit für den Leasingnehmer, den einmal geschlossenen Leasingvertrag an eine dritte Partei weiterzugeben. Viele Leasingnehmer nutzen diese Möglichkeit, wenn sie kein Interesse mehr an dem geleasten Objekt haben und sich dadurch die Zahlung der Leasingraten nicht mehr rechnet.

Dies kann zum Beipspiel bei einem geleasten Fahrzeug oder bei einer Maschine der Fall sein. Daneben kann eine Leasingvertragsübernahme auch vereinbart werden, wenn der bisherige Leasingnehmer nicht mehr in der Lage ist, die vereinbarten Leasingraten aufzubringen. Eine Leasingvertragsübernahme stellt somit eine Alternative zu der Kündigung eines Leasingvertrages dar. Eine Kündigung ist bei Leasinggeschäften nicht ohne Weiteres möglich, denn der Leasinggeber muss dieser Beendigung des bestehenden Vertragsverhältnisses zustimmen. Für den Leasinggeber ist die Kündigung mit Nachteilen verbunden, da dieser bereits mit den Einnahmen aus dem Leasinggeschäft kalkuliert hat. Zudem müsste der Leasinggeber einen neuen Leasingnehmer finden. In dieser Zeit würde der Leasinggeber keine Einnahmen aus Leasingraten erhalten. Sollte der Leasinggeber der Kündigung zustimmen, so wird dieser dem Leasingnehmer sehr wahrscheinlich Ausgleichszahlungen in Rechnung stellen. Diese sind häufig so hoch, dass es für den Leasingnehmer nicht wirtschaftlich wäre, den Leasingvertrag zu kündigen. Sollte allerdings eine der beiden Parteien gegen die vertraglichen Vereinbarungen verstoßen haben, so ist eine Kündigung des Leasingvertrages auch ohne Zustimmung der anderen Partei möglich. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, dass ein vorzeitiges Kündigungsrecht des Leasingnehmers bereits mit dem Abschluss des Leasingvertrages vereinbart wird. Eine Leasingvertragsübernahme ist in vielen Fällen für den Leasingnehmer die wirtschaftlichere Möglichkeit, die einmal vereinbarten Leasingraten nicht mehr tragen zu müssen. Zumindest kann der Leasingnehmer durch die Weitergabe des Leasingvertrags häufig einen großen Teil der Kosten einsparen.

Denn oftmals ist es dem Leasingnehmer nicht möglich, den Leasingvertrag mit den gleichen Zahlungskonditionen weiterzugeben, sodass es vorkommt, dass der bisherige Leasingnehmer einen Teil zu der Leasingrate weiterhin leisten muss. Jedoch ist dieses in vielen Fällen günstiger als eine Kündigung des Leasingvertrages. Um einen laufenden Leasingvertrag weiterzugeben, kann der Leasingnehmer den bestehenden Leasingvertrag an eine private Person oder auch an ein Unternehmen weitergeben. Dieser Leasingvertragsübernahme muss der Leasinggeber zustimmen. Dazu sollte eine vertragliche Vereinbarung getroffen werden. Zudem ist es auch möglich, diese Option der Vertragsübernahme auch bereits mit dem Abschluss des Leasingvertrages zu vereinbaren.

Ist die Leasingvertragsübernahme einmal ein Bestandteil des Leasingvertrages, so muss der Leasingnehmer keine gesonderte Einverständniserklärung mehr von dem Leasinggeber einholen. Jedoch muss der Leasinggeber davon in Kenntnis gesetzt werden. In der Praxis erhält ein Leasingnehmer häufig die Zustimmung zur Vertragsübernahme vom Leasinggeber, da dieses für den Leasinggeber keine Nachteile beinhaltet. Denn durch die Leasingvertragsübernahme übernimmt der neue Leasingnehmer alle Rechte und Pflichten aus dem einmal geschlossenen Leasingvertrag. Neue Vereinbarungen können zu diesem Zeitpunkt in der Regel nicht vereinbart werden. Dadurch erhält der Leasinggeber die Sicherheit, dass die Leasingraten auch weiterhin in voller Höhe geleistet werden.