Leasing

· Leasing

Beim Leasing handelt es sich um eine Art der Nutzungsüberlassung. Aus diesem Grund wird das Leasen von Objekten häufig auch mit dem Mieten verglichen. Jedoch gibt es im Gegensatz zu einem Mietvertrag grundlegende Unterschiede. Zudem gibt es auch Leasingverträge, mit welchen der Leasingnehmer die Möglichkeit erhält, das Objekt zu finanzieren. Viele nutzen das Leasing als eine gute Alternative zur regulären Finanzierung von Objekten der unterschiedlichsten Art, wie von Fahrzeugen, Haushaltsgeräten, Computern, Maschinen oder auch von Immobilien.

Wie auch beim Mietvertrag überlässt der Leasinggeber dem Leasingnehmer das Objekt für einen vorher vereinbarten Zeitraum. Der Leasinggeber bleibt während der gesamten Laufzeit der wirtschaftliche Eigentümer des Objekts. Für die Nutzungsüberlassung muss der Leasingnehmer dem Leasinggeber allerdings keine Miete, sondern Leasingraten zahlen. Diese Leasingraten errechnen sich unter anderem aus den Anschaffungskosten des Leasingobjektes, abzüglich des Restwerts am Ende der Vertragslaufzeit und einer eventuellen Anzahlung. Zudem werden über die Leasingrate auch Zinsen, Gebühren und anderen Kosten des Leasinggebers mit eingerechnet. Je nach geschlossenem Leasingvertrag erhält der Leasinggeber das Objekt am Ende der Laufzeit zurück oder der Leasingnehmer erhält die Option eingeräumt, dieses zu erwerben. Das Leasing kann somit zur Finanzierung von Objekten oder zur zeitlich begrenzen Nutzung von Objekten genutzt werden.

Im Gegensatz zum Mietvertrag fallen für den Leasingnehmer währen der Leasinglaufzeit meist auch Kosten an, welche durch die Nutzung des Objektes entstehen, wie zum Beispiel Wartungs- und Instandhaltungskosten. Allerdings erhalten Leasingnehmer in vielen Fällen auch die Möglichkeit, diese Kosten in Form von Pauschalbeträgen zu begleichen, sodass sämtliche Kosten aus dem Leasing vorher genau kalkuliert werden können. Im Gegensatz zu einer regulären Finanzierung ist das Leasen von Objekten mit einigen Vorteilen verbunden.

So bietet das Leasing vielen die Möglichkeit, stets die neuesten Objekte zu nutzen, wie zum Beispiel beim Leasen von Fahrzeugen, denn der Leasingnehmer erhält zu Beginn der Leasinglaufzeit stets einen Neuwagen und kann somit immer das neueste Modell fahren. Dies hat für den Leasingnehmer auch den Vorteil, dass in den Anfängen nicht mit hohen Reparaturkosten für den Verschleiß des Fahrzeuges zu rechnen ist. Zudem sind die Leasingraten in der Regel deutlich niedriger als die anfallenden Ratenbeträge bei einer regulären Finanzierung. Handelt es sich beim Leasingnehmer um ein Unternehmen, dann kann dieses zusätzlich vom Leasing profitieren, da die Leasingraten vollständig als Betriebsausgaben angegeben werden können. Aus diesem Grund wirkt sich das Leasing von Objekten für Unternehmen steuermindernd aus.

Grundsätzlich kann jeder einen Leasingvertrag abschließen. Dazu zählen Privatpersonen, Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler. Aber auch Behörden, Kommunen und Gemeinden können einen Leasingvertrag abschließen. Zu den beliebtesten Leasingobjekten zählen beim Privat- und Gewerbeleasing Fahrzeuge. Daneben nutzen Privatpersonen das Leasing auch, um zum Beispiel Haushaltsgeräte oder einen neuen Computer zu erhalten. Im Bereich des gewerblichen Leasings sind es häufig Objekte zur Büroeinrichtung, wie Computer, Software und Telefonanlagen sowie Maschinen und Geräte zur Produktion. Durch die Nutzung auf Zeit können Unternehmen sich stets mit den neusten Maschinen und Geräten ausstatten, ohne dass diese vollständig finanziert werden müssen. Dadurch bleibt die Liquidität des Unternehmens erhalten