Privatleasing
Im gewerblichen Bereich greifen viele Unternehmen und Selbstständige oftmals auch auf das Leasing als Finanzierungsvariante zurück statt ein Darlehen aufzunehmen. Das Leasing bietet hier unter anderem auch den Vorteil, dass man die Leasingraten von der Steuer absetzen kann.
Bei Privatpersonen ist das jedoch nicht der Fall, sodass sich an dieser Stelle zu fragen ist, ob es auch Vorteile beim Privatleasing gibt. Was genau ist Privatleasing und in welcher Form kommt dieses in der Praxis überhaupt vor? Da man in der Praxis entweder Maschinen oder Fahrzeuge leasen kann, abgesehen vom Immobilienleasing im gewerblichen Bereich, taucht das Privatleasing ausschließlich als Fahrzeug-Leasing auf. Als Privatperson steht man also hin und wieder vor der Entscheidung, ob man ein neues Auto über ein Darlehen der Bank oder des Autohändlers finanzieren soll, oder ob man das Privatleasing in Form des Kfz-Leasing nutzt. Wenn man sich das Privatleasing objektiv betrachtet muss man allerdings festhalten, dass die Nachteile hier meistens überwiegen und sich das Leasing nur selten „lohnt“, was vor allem daran liegt, dass die steuerlichen Absetzmöglichkeiten fehlen. Die Vor- und Nachteile vom Privatleasing werden deutlich, wenn man das Leasing zum Beispiel mit der Alternative einer Kreditfinanzierung vergleicht. Während man bei der Finanzierung mittels eines Kredites Eigentümer des Fahrzeuges ist, stellt das Leasing zunächst lediglich eine Miete dar, der Leasinggeber bleibt also Eigentümer des Fahrzeuges.
Erst am Ende der Leasingzeit kann man eventuell durch Zahlung einer Restsumme Eigentümer des Fahrzeuges werden. Dieses optionale Kaufrecht gibt es aber nicht bei allen Varianten von Privatleasing, sondern es kann ebenso möglich sein, dass man kein Kaufrecht hat und das Fahrzeug am Ende der Leasingzeit wieder zurückgeben muss. In dem Zusammenhang wird ein großer Nachteil vom Privatleasing deutlich. Es wird nämlich bei Abschluss des Leasingvertrages mit optionalem Kaufrecht ein so genannter Restwert vereinbart. Dieser stellt den Wert des Fahrzeuges dar, den dieses am Ende der Leasingzeit noch hat und soll gleichzeitig auch der Betrag sein, den der Leasingnehmer zahlen muss, wenn er das Fahrzeug dann kaufen möchte. In der Praxis ist die Summe, die man tatsächlich bei Kauf des Fahrzeuges zahlen muss aber oftmals höher als der kalkulierte Restwert.
Diese Tatsache führt letztendlich dazu, dass man beim Leasing insgesamt eine Summe zahlt, die über dem vorherigen Neupreis (Wert) des Fahrzeuges liegt. Im Klartext heißt das: Wenn man beispielsweise ein Auto mit einem Neupreis von 15.000 Euro durch Leasing finanzieren möchte kann es durchaus sein, dass Sonderzahlung, die Leasingraten (ohne Zinsen) und die Restzahlung in der Summe über dem Wert von 15.000 Euro liegen. Hinzu kommen natürlich noch die Finanzierungskosten (Leasing-Zinsen). Der Vorteil vom Privatleasing liegt lediglich darin, dass man ein Fahrzeug für einen monatlich relativ geringen Preis (Leasingrate) nutzen kann. Wenn man also zum Beispiel dringend ein Auto benötigt, mögliche Kreditraten aber nicht tragbar sind, stellt das Privatleasing unter Umständen die einzige Möglichkeit der Finanzierung dar, denn durch die anfängliche Sonderzahlung und die Restwert Kalkulation sind die monatlichen Leasingraten natürlich erheblich geringer, als wenn man des Gesamtwert des Fahrzeuges über Kreditraten abzahlen müsste.