Leasingvertrag: Kilometervertrag

· Leasingvertrag: Kilometervertrag

Der Kilometervertrag ist eine bestimmte Art des Leasingvertrages. Dieser Kilometervertrag kann anstelle von einem Restwertvertrag bei dem Leasen von einem Fahrzeug abgeschlossen werden. Der Kilometervertrag ist ein Leasingvertrag, welcher sich insbesondere für Vielfahrer eignet.

Denn die Leasingraten werden anhand der zu erwartenden Kilometerlaufleistung berechnet. Allerdings sollte der Leasingnehmer zum Abschluss des Vertrages bereits einschätzen können, wie viele Kilometer dieser mit dem geleasten Fahrzeug zurücklegen wird. Jedoch muss die Kilometerlaufleistung dabei nicht genau angegeben werden. Am Ende dieses Kilometervertrages zu dem Leasinggeschäft erhält der Leasingnehmer im Normalfall nicht die Möglichkeit, das Eigentum an dem Fahrzeug zu erwerben. So fallen für den Leasingnehmer zu diesem Zeitpunkt, im Gegensatz zu den vielen anderen Leasingvarianten, keine weiteren Kosten an. Jedoch erfolgt am Ende der Vertragslaufzeit meistens eine genaue Abrechnung der in Anspruch genommenen Kilometerlaufleistung. Daher muss der Mieter am Vertragsende nur noch für die zuviel gefahrenen Kilometer aufkommen. Bei dem Restwertvertrag hingegen wird die jeweilige Leasingrate nicht anhand der Kilometerlaufleistung berechnet, sondern diese berechnet sich nach dem Restwert des Fahrzeuges. Dies bedeutet, dass der Leasingnehmer während der gesamten Vertragslaufzeit eine gleichbleibende Leasinrate an den zahlt.

Der Restwert am Vertragslaufzeitende lässt sich berechnen, in dem die gesamten Leasingraten von dem Wert des Leasingobjektes abgezogen werden. Zudem beinhalten die einzelnen Leasingraten auch die zu zahlenden Zinsbeträge und die anfallenden Gebühren. Zu den Gebühren, welche für ein Leasinggeschäft anfallen, zählen vor allem die Verwaltungsgebühren. Mit dem Restwertvertrag erhält der Leasingnehmer, im Gegensatz zu dem Kilometervertrag die Möglichkeit, das Fahrzeug nach Ablauf der Vertragslaufzeit zu erwerben. Um das Eigentum zu erwerben muss der Leasingnehmer den Restwert des Fahrzeuges in einem Betrag an den Leasinggeber zahlen. Jedoch ist die Übernahme des Eigentums nicht zwingend erforderlich. Der Kilometervertrag ist jedoch bei dem Leasen von einem Fahrzeug ohne Kaufabsicht zumeist die kostengünstigere Variante.

Eine Kündigung des Kilometervertrages ist während der gesamten Vertragslaufzeit in den meisten Fällen nicht möglich. Somit können beide am Leasing beteiligte Parteien den geschlossenen Kilometervertrag nur aus einem wichtigen Grund kündigen. Ein solcher wichtiger Grund tritt ein, wenn einer der beiden Parteien gegen eine vertragliche Vereinbarung verstößt. Dieses ist zum Beispiel der Fall, wenn der Leasingnehmer die vereinbarten Raten nicht bezahlt oder auch wenn der Leasinggeber das vereinbarte Fahrzeug nicht zur Nutzung zur Verfügung stellt. Eine Kündigung während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung beider Vertragsparteien. Sollte der Leasingnehmer ohne einen wichtigen Grund kündigen wollen und der Leasinggeber stimmt dieser Kündigung zu, so fallen für den Leasingnehmer meistens sehr hohe Kosten an. Dabei handelt es sich um die sogenannten Ausgleichszahlungen, welche häufig so hoch sind, dass es für den Leasingnehmer kostengünstiger wäre, die Leasingraten bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu zahlen. Ein Sonderkündigungsrecht kann jedoch auch bereits mit dem Abschluss des Leasingvertrages vereinbart werden.