Agrartechnik Agrar Leasing
Mit dem Agrar Leasing können sämtliche Geräte und Maschinen aus dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft geleast werden, dazu zählen insbesondere auch teure Landmaschinen. Zu den Produkten aus der Agrartechnik, welche über einen Leasingvertrag finanziert werden können, zählt Beispiel der Traktor, die Bodenfräse, der Mähdrescher, der Schlepper oder auch die Wiesenwalze.
Das Agrar Leasing wird von vielen Leasinggesellschaften angeboten. Aber auch die Händler oder Hersteller selbst können mit den Leasinggesellschaften Verträge abschließen, um den Kunden zu den Produkten aus dem Bereich der Agrartechnik mit dem Agrar Leasing direkt die passende Finanzierungsmöglichkeit anzubieten. Denn bei vielen Betrieben und Unternehmen ist der finanzielle Spielraum zur Anschaffung neuer Produkte knapp. Durch das Angebot einer günstigen Finanzierung können somit neue Kunden angesprochen werden, denn eine mögliche Finanzierung kann die Kaufentscheidung der Kunden erleichtern. Dadurch wird es Herstellern und Händlern ermöglicht, mit dem Agrar Leasing den Absatz zu fördern. Neben den Vorteilen für die Händler oder die Hersteller der Agrartechnik bietet das Agrar Leasing auch den Unternehmen und Betrieben selbst viele Vorteile, dazu zählt insbesondere die Schonung der Liquidität. Denn durch den Abschluss des Agrar-Leasingvertrages muss der Leasingnehmer nicht direkt den gesamten Betrag für die Agrartechnik ausgeben. Es fallen lediglich die Leasingraten an, welche bereits alle Kosten der gesamten Finanzierung enthalten.
Dadurch erhält der Leasingnehmer eine feste Kalkulationsgröße, mit weiteren Kosten muss nicht gerechnet werden. Zudem können mit dem Abschluss eines Agrar Leasingvertrages auch zusätzliche Dienstleistungen mitgebucht werden. Dazu zählt zum Beispiel die Übername der notwendigen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Maschinen oder Geräten. Auch die Versicherung für die Agrartechnik kann direkt bei der jeweiligen Leasinggesellschaft mit abgeschlossen werden. Eine Versicherung ist zudem auch häufig eine Voraussetzung dafür, dass ein Leasingvertrag abgeschlossen werden kann. Für diese zusätzlichen Dienstleistungen für die Geräte und Maschinen der Agrartechnik werden dem Leasingnehmer in der Regel pauschale Gebühren in Rechnung gestellt. Dadurch muss der Leasingnehmer nicht mit zusätzliche Einzelkosten rechnen. Zudem werden diese Kosten für die Dienstleistungen zum Gesamtleasingbetrag hinzugerechnet, wodurch sich zwar die regelmäßig zu zahlenden Leasingraten erhöhen, jedoch fallen dadurch keinerlei weitere Kosten für die Nutzung des Leasingobjektes an.
Der Leasingvertrag für die Agrartechnik wird in vielen Varianten angeboten. Das Angebot reicht von dem Teilamortationsleasing, über das Vollamortationsleasing, bis hin zu dem Operating-Leasing. Somit wird es jedem Betrieb oder Unternehmen ermöglicht, je nach gewünschter Finanzierungsart einen Agrar-Leasingvertrag abzuschließen. Die Laufzeit, wie auch die einzelnen Leasingraten, lassen sich dabei individuell bestimmen. Zudem kann auch festgelegt werden, ob am Ende der Vertragslaufzeit das Eigentum an der Maschine oder dem Gerät aus dem Bereich der Agrartechnik erworben werden soll. Auch die Rückgabe des Leasingobjektes nach einer vorher festgelegten Laufzeit kann vereinbart werden. Diese Möglichkeit ist für viele Unternehmen oder Betriebe sinnvoll, welche das Gerät oder die Maschine nur für eine bestimmte Zeit nutzen möchten oder wenn in regelmäßigen Abständen eine moderneres Produkt aus der Agrartechnik geleast werden soll.