Maschinen Leasing
Bei dem Maschinen-Leasing handelt es sich um eine Möglichkeit für Unternehmen, Maschinen zu finanzieren. Bei dem Maschinen-Leasing wird wie bei jedem anderen Leasingobjekt ein Leasingvertrag zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer geschlossen.
In diesem Leasingvertrag werden die einzelnen Konditionen zu dem Leasinggeschäft vereinbart. Dazu zählt vor allem die Laufzeit und die Vereinbarung der Leasingraten. Diese Leasingraten werden in der Regel in monatlich gleichbleibenden Beträgen von dem Leasingnehmer an den Leasingeber gezahlt. Deshalb wird ein Leasingvertrag auch häufig mit einem Mietvertrag oder mit einem Nutzungsvertrag verglichen. Jedoch erhält der Leasingnehmer bei dem Maschinen-Leasing in der Regel die Möglichkeit, die Maschine am Ende der Laufzeit zu erwerben. Der Eigentumserwerb kann zu diesem Zeitpunkt durch die Zahlung des Restwertes erfolgen. Bei dem Restwert werden die bereits gezahlten monatlichen Leasingraten mit berücksichtigt. Deshalb gilt in der Regel, je höher die bereits geleisteten Leasingraten sind, desto geringer wird der Restwert des Leasingobjektes ausfallen. Der jeweilige Restwert zum Ende der Laufzeit eines Leasingvertrages steht so bereits mit dem Abschluss des Vertrages fest. Denn daran lassen sich die monatlich zu zahlenden Leasingraten berechnen. Daneben beinhalten diese Leasingraten auch die Zinsen und die Gebühren für das jeweilige Leasingeschäft.
Durch das Maschinen-Leasing kann ein Unternehmen das Eigentum an einer Maschine erwerben oder die Maschine nur für einen bestimmten Zeitraum nutzen. Wenn nicht der Eigentumserwerb an dem jeweiligen Leasingobjekt im Vordergrund steht, handelt es sich um das sogenannte Operative Leasing. Diese Leasingform wird häufig auch als unechtes Leasing bezeichnet, da diese nicht der Finanzierung des Leasingobjektes dient, sondern bei diesem Leasinggeschäft erhält ein Unternehmen die Möglichkeit, die Maschine für eine bestimmte Zeit gegen die Zahlung von Leasingraten zu nutzen.
Dies kann in der Praxis häufig der Fall sein, wenn zum Beispiel eine Maschine für die Dauer einer Reparatur ausfällt oder wenn das Unternehmen eine Wartezeit überbrücken muss, da die neue Maschine noch nicht geliefert worden ist. In diesen Fällen sollte bei einem Leasingvertrag vor allem auf die Kündigungsfristen geachtet werden. Denn diese sind in der Regel nicht Bestandteil des Leasingvertrages und deshalb kann ein Leasingvertrag nicht innerhalb der Leasinglaufzeit gekündigt werden, es sei denn, der Leasinggeber stimmt einer vorzeitigen Kündigung zu. Sollte jedoch ein gesondertes Kündigungsrecht in dem Leasingvertrag vereinbart werden, so kann ein Unternehmen das Maschinen-Leasing besonders flexibel zur Überbrückung von Ausfallzeiten oder auch von Zeiten der Mehrproduktion nutzen.