Medizintechnik Leasing

· Medizintechnik Leasing

Bei dem Medizintechnik Leasing handelt es sich um eine Möglichkeit für Unternehmen, welche im Bereich der Medizin tätig sind, die benötigten Medizin-Geräte über einen Leasingvertrag zu finanzieren. Das Medizintechnik Leasing eignet sich zum Beispiel für das Krankenhaus, die Tierklinik, den Heilpraktiker oder für die Arztpraxis.

Zu den möglichen Leasingobjekten zählt zum Beispiel das Röntgengerät, der Computertomgraph, das Diagnosegeräte oder auch die gesamte medizinische Einrichtung einer Arztpraxis. Diese verschiedenen Geräte sind für eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus in der Anschaffung mit hohen Kosten verbunden. Durch den Abschluss eines Medizintechnik Leasingvertrages können die Kosten der benötigten medizinischen Geräte auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden. Zudem muss dazu kein Kredit bei einem Kreditinstitut aufgenommen werden. Neben der Finanzierung wird das Medizintechnik Leasing aber auch von vielen Krankenhäusern oder Arztpraxen genutzt, um die medizinischen Geräte über eine bestimmte Zeit nutzen zu können. Somit können die medizinischen Geräte über das Restwert-Leasing oder auch über das Operative Leasing finanziert und genutzt werden. Bei dem Restwert-Leasing von Medizintechnik wird zwischen dem Leasingnehmer und dem Leasingnehmer ein Leasingvertrag abgeschlossen. Dieser Leasingvertrag beinhaltet sämtliche Konditionen zu dem Leasinggeschäft, wie zum Beispiel die zu zahlenden Leasingraten, die Leasinglaufzeit, die Kündigungsfristen oder auch den Restwert des Leasingobjektes.

Bei dem Restwert handelt es sich um den Betrag, welcher am Ende der Leasinglaufzeit noch nicht durch die laufenden Raten gezahlt wurde. Die Höhe des Restwertes richtet sich häufig nach dem zu erwartenden Verkehrswert zum Ende der Vertragslaufzeit. Bei dem Restwert-Leasing von Medizintechnik erhält der Leasingnehmer die Möglichkeit, das Eigentum an den geleasten medizinischen Geräten zu erwerben. Dazu muss der Leasingnehmer am Ende der Leasinglaufzeit, nachdem alle vereinbarten Leasingraten gezahlt wurden, den vereinbarten Restwert bezahlen. In der Regel erfolgt die Zahlung des Restwertes in einem Betrag. Jedoch gibt es für den Leasingnehmer auch häufig die Möglichkeit einer Anschlussfinanzierung. Das Operative Leasing hingegen zielt von Anfang an nicht darauf ab, dass das Eigentum am Ende der Vertragslaufzeit von dem Leasingnehmer übernommen wird, sondern der Leasingnehmer möchte in erster Linie das Leasingobjekt für eine bestimmte Zeit nutzen. Aus diesem Grund ist bei dem Abschluss eines Operative Leasingvertrages häufig auch von einem Nutzungsvertrag oder von einem Mietvertrag die Rede.

Diese Form des Leasings von Medizintechnik wird häufig von Krankenhäusern oder von Arztpraxen genutzt, wenn die medizinischen Geräte nur vorübergehend genutzt werden sollen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Gerät defekt ist und sich in Reparatur befindet. Daneben bietet diese Art des Medizintechnik Leasings den Krankenhäusern und Arztpraxen die Möglichkeit, stets über die neuesten Techniken zu verfügen. Denn besonders in dem medizinischen Bereich gelten die Geräte der Medizintechnik bereits nach einigen Jahren als überholt und veraltet und sollten gegen die neuesten Techniken ausgetauscht werden. Durch das Medizintechnik Leasing können die Unternehmen ein medizinisches Gerät über einen Leasingvertrag nutzen und am Ende der Vertragslaufzeit zurückgeben. Anschließend kann ein neuer Leasingvertrag für eine neueres medizinisches Gerät abgeschlossen werden.