Gewerbliches Leasing
Im Leasingbereich kann zwischen dem Privatleasing und dem gewerblichen Leasing unterschieden werden. Während es beim privaten Leasing so ist, dass eine Privatperson, also ein „normaler“ Bürger der Leasingnehmer ist, ist gewerbliches Leasing dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Leasingnehmer entweder um eine juristische Person oder um einen Selbstständigen handelt.
Während das Privatleasing nahezu ausschließlich in der Sparte Fahrzeug- bzw. KFZ-Leasing genutzt wird, sind im Bereich gewerbliches Leasing neben Fahrzeugen auch noch Maschinen, Transportmittel wie Flugzeuge oder Schiffe (Bereich Big-Ticket Leasing) oder Immobilien als Leasingobjekt üblich. Generell bietet das Leasing im gewerblichen Bereich dem Leasingnehmer deutlich mehr Vorteile als das Privatleasing, was vor allem mit der steuerlichen Behandlung der Leasingaufwendungen zusammenhängt. Ferner wird das gewerbliche Leasing deutlich öfter genutzt als das Privatleasing, denn für nicht wenige Unternehmen ist Leasing eine sehr gute Alternative zur Kreditaufnahme und zu weiteren Arten der Kapitalbeschaffung. Für den gewerblichen Leasingnehmer bietet das Leasing eine Reihe von Vorteilen. Dazu zählt unter anderem auch die Tatsache, dass das Leasing liquiditätsschonend ist und zudem wird die Kreditlinie bei den Banken nicht belastet. Ein sehr großer Vorteil besteht darin, dass die Leasingraten nach dem deutschen Steuerrecht in vollem Umfang als Betriebsausgaben angesetzt werden können und somit das zu versteuernde Einkommen bzw. den erzielten Gewinn senken.
Eine Voraussetzung besteht lediglich darin, dass die steuerliche Zurechnung des jeweiligen Leasingobjektes auf den Leasinggeber vorgenommen wird. Generell ist das Leasing aus steuerlichen Gesichtspunkten natürlich nur dann sinnvoll, wenn der Gewerbetreibende auch einen Gewinn erzielt, welcher dann durch die Leasingraten gemindert wird. Ein weiterer Vorteil besteht im Bereich gewerbliches Leasing für den Leasingnehmer darin, dass mit den Leasingraten die Kosten für die Nutzung des Objektes über den gesamten Zeitraum der Leasingdauer kalkulierbar sind und in periodischen Abständen, in den meisten Fällen monatlich, anfallen. Somit sind keine einmaligen größeren Summen seitens des Leasingnehmers aufzubringen.
Ferner ist es beim gewerblichen Leasing häufig so geregelt, dass das Leasingobjekt nach dem Ablauf der Leasingdauer wieder an den Leasinggeber zurück geht. Somit muss sich der Leasinggeber nicht im die Entsorgung kümmern, was ansonsten vor allem bei größeren Maschinen eine nicht ganz preiswerte Angelegenheit sein könnte. Als weiteren Vorteil sehen die meisten Leasingnehmer gerade in der Sparte Leasing von technischen Geräten, dass bei einem entsprechend gestalteten Vertrag stets die neueste Technik zur Verfügung steht. So werden die Leasinggüter bei einer entsprechenden Vereinbarung von Zeit zu Zeit „ausgetauscht“ und gegen Geräte ersetzt, die sich auf dem neuesten Stand der Technik befinden.