Versicherung des Leasing-Objektes

· Versicherung des Leasing-Objektes

Das Leasen von Leasingobjekten, wie von Fahrzeugen, Immobilien, Computern oder Software ist im privaten, wie auch im gewerblichen Bereich eine beliebte Finanzierungsmethode. Insbesondere beim Leasing eines Fahrzeuges ist auf eine Versicherung für das Leasingobjekt zu achten.

Wie auch bei der Finanzierung eines Neufahrzeuges, so sollte beim Leasen eines Fahrzeuges auch eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Zudem wird in vielen Leasingverträgen, zwischen dem Leasingnehmer und dem Leasinggeber, eine vertragliche Vereinbarung getroffen, dass eine Vollkaskoversicherung für das Leasingobjekt abgeschlossen werden muss. Jedoch erhält der Leasingnehmer die Möglichkeit, die Versicherung frei zu wählen und somit auch das Versicherungsunternehmen selbst auszusuchen. Diese Regelung gilt jedoch häufig nicht für die regelmäßig durchzuführende Wartung und Inspektion des Fahrzeuges. Dieser Vertragsbestandteil eines Leasingvertrages beinhaltet häufig eine fachkundige Wartung und Inspektion durch eine Werkstatt, welche der Leasinggeber festlegt. Eine Versicherung des Leasingobjektes ist für den Leasingnehmer besonders wichtig, denn das Risiko für eine wirtschaftliche oder technische Entwertung des Leasingobjektes trägt der Leasingnehmer. Dieses Risiko wird, wie bei einem Eigentum, an den Leasingnehmer mit dem Abschluss des Leasingvertrages übertragen. Der Leasingnehmer schließt den Vertrag in vielen Fällen in der Absicht ab, das Fahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit vollständig zu erwerben oder um es zurückzugeben, um einen neuen Leasingvertrag für ein Neufahrzeug anzuschließen.

Bei dem Erwerb am Ende der Vertragslaufzeit muss der Leasingnehmer den Restwert an den Leasinggeber zahlen, um das Eigentum an dem geleasten Fahrzeug zu erwerben. Mit der vollständigen Zahlung des Restwertes ist der Leasingvertrag beendet und das Fahrzeug gehört vollständig dem Leasingnehmer. In dem anderen Fall gibt der Leasingnehmer das Fahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit an den Leasinggeber zurück. Dieses Fahrzeug muss zu diesem Zeitpunkt aber in einem einwandfreien Zustand sein. Für Schäden an dem Fahrzeug muss der Leasingnehmer aufkommen. Wenn der Leasingnehmer für diese Schäden keine Versicherung abschließt, dann müsste der Leasingnehmer mit der Übergabe des Fahrzeuges auch noch für die finanziellen Schäden aufkommen. Durch den Abschluss einer Versicherung für das Leasingobjekt kann dies verhindert werden.

Mit dem Abschluss einer Versicherung für das Leasingobjekt erhält der Leasingnehmer die Sicherheit, dass während der Leasingzeit kein finanzieller Schaden auftritt. Denn wenn das Leasingobjekt, wie zum Beispiel das Fahrzeug, während der Leasinglaufzeit zum Beispiel durch einen Unfall beschädigt wird, dann muss der Leasingnehmer für diesen Schaden aufkommen. Bei einem Totalschaden des Fahrzeuges hätte dies zur Folge, dass der Leasingnehmer ein Fahrzeug weiter finanzieren muss, welches ihm aber infolge des Unfalles tatsächlich nicht mehr zur Verfügung steht. Denn der Leasingnehmer müsste auch beim Schaden oder dem Verlust des Leasingobjektes weiter die vertraglichen Vereinbarungen erfüllen und die Leasingraten wie vereinbart weiterzahlen. Sollte es sich bei dem geleasten Fahrzeug um ein Fahrzeug handeln, welches nur mit einem Saisonkennzeichen genutzt wird, dann sollte der Leasingnehmer bei den Vertragsbedingungen der Versicherung beachten, dass die Versicherung auch während der Ruhezeit für einen Schaden haftet. Diese Regelung wird von vielen Leasinggesellschaften vorgeschrieben.