Operating Leasing
Das Operating Leasing ist auch unter der Bezeichnung Operative Leasing bekannt. Dabei handelt es sich im Gegensatz zu dem Restwert Leasing um eine besonders kurzfristige Variante des Leasings. Dieses Leasing lässt sich mit einem Nutzungsvertrag oder einem Mietvertrag vergleichen und deshalb ist diese Leasingform auch als unechtes Leasing bekannt.
Zu den Objekten, welche sich durch einen Operating Leasingvertrag geleast werden können, zählt zum Beispiel ein Fahrzeug, eine Immobilie oder auch eine Maschine. Das Operating Leasing wird in der Praxis häufig von Unternehmen genutzt, welche für eine Überbrückung ein Leasingobjekt benötigen. Bei diesem Leasingobjekt kann es sich zum Beispiel um eine Maschine handeln, welche aufgrund einer defekten Maschine für eine kurze Dauer geleast werden soll. Dadurch kann ein Arbeitsausfall während der Reparatur der defekten Maschine verhindert werden. Ein weiterer Grund, ein Objekt für eine nur kurze Dauer zu leasen ist eine kurzfristig erhöhte Nachfrage. Das jeweilige Produktionsunternehmen kann somit das Operating Leasing nutzen, um eine kurze Zeit der erhöhten Produktion mit einer geleasten Maschine zu überbrücken.
Das Restwert-Leasing hingegen zielt darauf ab, dass das Eigentum an dem jeweiligen Leasingobjekt erworben wird. Deshalb werden diese Leasingverträge für eine mittelfristige mit langfristige Zeit abgeschlossen. Dazu muss der Leasingnehmer am Ende der Vertragslaufzeit den Restwert an den Leasinggeber zahlen. Durch die Zahlung geht der Besitz automatisch in das Eigentum des Leasingnehmers über. Das Operating Leasing bietet dem Leasingnehmer die Möglichkeit, die Kosten für eine vollständige Finanzierung von einem Objekt einzusparen. Lediglich die Leasingraten müssen während der Vertragslaufzeit gezahlt werden. Am Ende der Vertragslaufzeit kann der Leasingnehmer das Leasingobjekt an den Leasinggeber zurückgeben, ohne das dafür weitere Kosten anfallen.
Zudem gibt es für den Leasingnehmer auch häufig die Möglichkeit, das Leasingobjekt durch einen Anschlussvertrag für eine weitere Zeit zu leasen. Ein weiterer wichtiger Kostenfaktor für ein Unternehmen ist häufig, dass die weiteren Kosten des Leasinggeschäftes, welche bei einem mittelfristigen und langfristigen Leasing üblich sind, bei dem Operating Leasing nicht anfallen. Dazu zählen zum Beispiel die Kosten der Versicherung oder die etwaigen Kosten für die Instandhaltung des Leasingobjektes. Zudem bestehen mit dem Abschluss des Operating Leasingvertrages vereinfachte Kündigungsmöglichkeiten. So verfügt der Operating Leasingvertrag, im Gegensatz zu einem Restwert-Leasingvertrag, über kürzere Kündigungsfristen. Dies gilt für den Leasinggeber, wie auch für den Leasingnehmer.
Um ein Leasingobjekt über das Operating Leasing zu nutzen, muss zunächst ein Vertrag zwischen dem Leasingnehmer und dem Leasinggeber abgeschlossen werden. Zu den vertraglichen Bestandteilen eines solchen Leasingvertrages zählen in erster Linie die Vertragslaufzeit und die Leasingraten, welche der Leasingnehmer dem Leasinggeber in der Regel in monatlich gleichen Beträgen zahlen muss. Mit dem Abschluss des Leasingvertrages erhält der Leasingnehmer zu Beginn des vereinbarten Leasingzeitraumes den Besitz an dem Leasingobjekt. Somit darf der Leasingnehmer während der gesamten Vertragslaufzeit über das geleaste Objekt verfügen.