Non-pay-out-Leasing

· Non-pay-out-Leasing

Das Non-pay-out Leasing ist eine Art von Leasing, bei welcher das Leasingobjekt nur bis zu einem Restwert durch die Leasingraten finanziert wird. Das Non-pay-out Leasing ist deshalb auch häufig als Teilamortisations-Leasing oder als Restwertleasing bekannt. Dieses Leasingart steht im Gegensatz zu dem Vollamortisations-Leasing, bei welchem der gesamte Wert des Leasingobjektes mit den laufenden Leasingraten finanziert wird.

Der Vorteil des Non-pay-out Leasings liegt für den Leasingnehmer in den niedrigen Leasingraten. Denn bei der Berechnung der Leasingraten wird nicht von dem gesamten Wert des Leasingobjektes ausgegangen. Bei dieser Leasingart wird zunächst ein Restwert vereinbart. Für den Leasingnehmer kann es je nach finanzieller Lage sinnvoll sein, einen hohen Restwert zu wählen, damit die einzelnen Leasingraten möglichst gering gehalten werden. Jedoch ist der Restwert in Folge dessen auch höher, sodass der Leasingnehmer am Laufzeitende des Vertrages einen besonders hohen Restwert zahlen muss, um das Eigentum an dem Leasingobjekt zu erwerben. Wenn der Leasingnehmer jedoch das Leasingobjekt nur nutzen möchte und das Leasingobjekt am jeweiligen Laufzeitende wieder zurück zu geben, dann ist die Vereinbarung von niedrigen Raten sinnvoll.

Jedoch wird der Leasinggeber den Restwert anhand anderer Faktoren kalkulieren. Dazu zählt insbesondere der Wert des Leasingobjektes am Ende der Leasinglaufzeit. Der Restwert sollte diesem Wert entsprechen. Denn nur so erhält der Leasinggeber die Möglichkeit, dass Leasingobjekt am Ende der Vertragslaufzeit für diesen Wert ohne einen Verlust zu verkaufen. Daneben haftet der Leasingnehmer auch für den Restwert des Leasingobjektes, wie zum Beispiel für ein Fahrzeug. Wenn der Leasingnehmer während der Leasinglaufzeit einen Unfall mit dem Fahrzeug hat, dann muss der Leasingnehmer für den Schaden aufkommen. Jedoch ist es im Normalfall ein vertraglicher Bestandteil, dass mit dem Leasingvertrag für ein Fahrzeug auch eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden muss.

Mit dieser Versicherung kann sich der Leasingnehmer somit gegen die finanziellen Folgen absichern, welche durch einen Unfall mit dem Leasingfahrzeug entstehen würde. Aber auch für den Leasinggeber stellt diese Versicherung eine finanzielle Sicherheit dar. Denn der Leasingnehmer erhält durch die Versicherung die Sicherheit, dass der Leasingnehmer für den entstandenen Schaden aufkommt. Diese Versicherungspflicht gilt jedoch nicht nur für ein Fahrzeug, sondern häufig auch für andere Leasingobjekte. Im Anschluss an den Vertrag zu dem Non-pay-out-Leasing erhält der Leasingnehmer die Möglichkeit, das Eigentum an dem Leasingobjekt zu erwerben oder dieses an den Leasinggeber zurück zu geben. Damit der Leasingnehmer das Eigentum an dem Leasingobjekt erwirbt, muss dieser den Restwert vollständig bezahlen.

Dies geschieht üblicherweise in einem Betrag. Durch die vollständige Zahlung würde der Besitz direkt in das Eigentum übergehen. Jedoch gibt es für den Leasingnehmer auch die Möglichkeit, das Eigentum an dem Leasingobjekt durch einen Anschluss-Leasing-Vertrag zu erwerben. Bei dieser Vertragsart erhält der Leasingnehmer erneut die Möglichkeit, das Leasingobjekt durch die Zahlung von kleinen Leasingraten zu erwerben. Die Leasingraten werden bei dem Anschluss-Leasing anhand des Restwertes ermittelt. Dadurch sind diese Raten in der Regel deutlich niedriger, wie bei dem vorherigen Non-pay-out-Leasing.