Nachteile des Leasingnehmers

· Nachteile des Leasingnehmers

Das Leasing wird von vielen Personen und Unternehmen als eine Finanzierungsmethode genutzt. Einerseits bietet das Leasing dem Leasinggeber und auch dem Leasingnehmer einige Vorteile, andererseits gibt es jedoch auch Nachteile des Leasingnehmers.

Zunächst muss zwischen dem Leasingnehmer als eine Privatperson und dem Leasingnehmer als ein Unternehmen oder als ein gewerblicher Kunde unterschieden werden. Geht es um das private Leasing, welches vor allem im Bereich des KFZ-Leasing vorzufinden ist, dann besteht der größte Nachteil für den Leasingnehmer sicherlich in der Tatsache, dass die Gesamtkosten nicht selten höher sind, als wenn das Fahrzeug über einen Bankkredit finanziert wird. Demgegenüber sind die Leasingraten zwar im Vergleich zu etwaigen Kreditraten recht klein, aber in der Summe liegen Sonderzahlung, Leasingraten und Restzahlung beim Erwerb des Fahrzeuges fast immer über dem eigentlichen Wert/Kaufpreis des Fahrzeuges. Dieser Nachteil tritt zwar nicht nur beim Privatleasing auf, sondern auch wenn der Leasingnehmer das Leasinggut gewerblich nutzt, allerdings kann der Nachteil hier zumindest dadurch ausgeglichen werden, dass die Leasingraten und die Sonderzahlung steuerlich abgesetzt werden können. Bei Privatpersonen ist dieses hingegen nicht möglich.

Ein weiterer Nachteil des Leasingnehmers besteht darin, dass er fast ausnahmslos Zusatzkosten in Form von Versicherungen zu tragen hat, wie zum Beispiel beim Fahrzeug-Leasing eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Notwendige Reparaturen müssen natürlich ebenfalls vom Leasingnehmer gezahlt werden. Auch der recht geringe Verhandlungsspielraum beim Leasing kann als Nachteil für den Leasingnehmer angesehen werden, da in diesem Bereich nur selten Rabatte oder Vergünstigungen auszuhandeln sind. Auch die Vertragsbindung und somit die recht geringe Flexibilität stellt mitunter einen Nachteil dar. Wurde eine Leasingdauer von drei Jahren vereinbart, so ist diese auch einzuhalten, es sei denn, der Leasinggeber tritt aus Kulanz vorzeitig zurück und erlaubt die vorzeitige Beendigung des Vertrages.

Daher muss der Leasingnehmer das Leasingobjekt in den meisten Fällen auch dann weiterhin nutzen bzw. die Leasingraten zahlen, wenn er keine Verwendung mehr für das Leasingobjekt haben sollte. Ist im Leasingvertrag nicht vereinbart worden, dass der Leasingnehmer am Ende der Laufzeit eine Kaufoption erhält, ist mitunter auch der nicht vorhandene Eigentumserwerb als Nachteil des Leasingnehmers aufzuführen. Zudem besteht beim Leasingvertrag eine erhöhte Kündigungsgefahr für den Leasingnehmer. Denn sollte dieser mit der Zahlung der Leasingraten einmal in Verzug geraten, kann der Leasinggeber unter Einhaltung bestimmter Fristen den gesamten Vertrag kündigen und sogar noch einen Schadenersatz einfordern. Ferner trägt der Leasingnehmer im Grunde alle Risiken, die mit der Nutzung des jeweiligen Leasingobjektes verbunden sind.