Nach dem Leasing kaufen

· Nach dem Leasing kaufen

Das Leasing wird im gewerblichen Bereich heutzutage relativ häufig als Finanzierungsform genutzt und stellt sowohl für kleinere als auch für größere Unternehmen eine sinnvolle Alternative zur Kreditaufnahme dar, aber auch der Einsatz von Eigenkapital soll durch die Nutzung vom Leasing mitunter vermieden werden.

Das auch als Mietkauf bezeichnete Leasing ist von der Struktur her grundsätzlich so gestaltet, dass der Leasingnehmer zunächst ein bestimmtes Gut, das so genannte Leasingobjekt, für einen vereinbarten Zeitraum vom Leasinggeber leiht bzw. mietet. Für nicht wenige Leasingnehmer dient das Leasing vor allem dazu, das Leasinggut über einen bestimmten Zeitraum hinweg relativ kostengünstig nutzen zu können. Nach Ende der Leasingdauer wird das Leasingobjekt dann an den Leasinggeber zurück gegeben und der Vertrag ist somit beendet. Einige Leasingnehmer haben jedoch auch ein Interesse daran, das bislang genutzt Leasingobjekt auch nach Ablauf der Leasingdauer weiterhin nutzen zu können. In diesem Fall kann entweder die Leasingdauer verlängert werden oder aber es besteht für den Leasingnehmer die Möglichkeit, dass Leasinggut zu kaufen. Ob man nach dem Leasing kaufen möchte oder nicht ist natürlich eine Entscheidung, die im Einzelfall getroffen werden muss. Häufig kommt es beim privaten PKW-Leasing vor, dass der Leasingnehmer sich nach Vertragsende entscheidet, die eingeräumte Option des Erwerbs zu nutzen und durch Zahlung der Restwertsumme Eigentümer des Fahrzeuges zu werden.

Daher räumen auch nahezu alle Verträge in der Sparte Privatleasing ein solches Kaufrecht seitens des Leasingnehmers ein. Der Leasinggeber hat meistens sogar ein nicht geringes Interesse daran, dass Leasingobjekt zu verkaufen, denn abgeschrieben ist das Gut in den meisten Fällen dann ohnehin bereits, und ein erneutes Leasen ist gerade nach Ablauf einer Leasingdauer von mehr als drei Jahren zumindest im Fahrzeugbereich eher unüblich. In der Sparte Privatleasing ist es also eher üblich, dass der Leasingnehmer sich nach Ablauf des Vertrages dafür entscheidet, nach dem Leasing zu kaufen. In der Sparte gewerbliches Leasing kommt es vor allem auf die Art der Nutzung und auf das Leasinggut an, was die Entscheidung für oder gegen den Kauf des Leasingobjektes nach Beendigung des Vertrages angeht.

Beim Maschinen-Leasing ist es meisten so, dass die Leasingverträge her eine recht lange Laufzeit haben, sodass nach dem Ende der Laufzeit die Maschine entweder nur noch einen geringen Wert hat, oder aber die „Haltbarkeit“ so hoch ist, dass der Leasinggeber die Maschine erneut wieder vermieten kann. Ein Kauf durch den Leasingnehmer ist also eher selten. Beim Fahrzeug-Leasing verhält es sich im gewerblichen Bereich hingegen eher wie im privaten Leasingbereich, nämlich das sich der Leasingnehmer nicht selten zum Kauf des Fahrzeuges entschließt.